Sportplatz
Sportplatz
Die Spiele des FSV Germendorf werden auf dem Germendorfer Sportplatz, am Wiesenweg 4a in 16515 Oranienburg ausgetragen.
Zuschauer und Gästemannschaften benutzen den Eingang am Parkplatz!!!
Anreise
- Die Anfahrt mit einem Pkw erfolgt AUSSCHLIEßLICH über die Germendorfer Dorfstraße
- Eingabe Navi: ,,Sporthalle Germendorf, 16515 Oranienburg”
- Ausreichende Parkmöglichkeiten befinden sich an der Sorthalle Germendorf (auch für Busse)
- Anreise mit den Öffentlichen: Bus 824 (aus Hennigsdorf o. Oranienburg); Haltestelle Germendorfer Dorfstraße -> ca.3min Fußweg
Eintritt
Liga- & Pokalspiele:
- Erwachsene 2€
- ermäßigt 1€ (Schüler, Rentner)
- freier Eintritt für Kinder bis 14J. & Schiedsrichter (bei Vorlage eines gültigen Schiedsrichterausweises)
Sportplatzordnung
Das Hausrecht nimmt der Verein: FSV Germendorf e.V. wahr.
1. Geltungsbereich
- Diese Benutzungsordnung gilt für die umfriedeten Stätten und Anlagen des Sportplatzes in Germendorf
- Ausgenommen hiervon sind Räume, die nicht öffentlich zugänglich sind.
2. Grundsätze
- Besucher erkennen mit dem Erwerb der Eintrittskarte die Regelungen der Sportplatzordnung als verbindlich an.
- Die Bindungswirkung der Ordnung entsteht mit dem Zutritt zur Anlage.
3. Eingangskontrolle
- Jeder Besucher ist grundsätzlich verpflichtet, sich nach Aufforderung des Ordnungsdienstes, ggf. unter Inanspruchnahme von technischen Mitteln, durchsuchen zu lassen, ob er aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder wegen des Mitführens von Waffen und anderen verbotenen Sachen ein Sicherheitsrisiko darstellt.
- Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, wird der Eintritt zur Platzanlage untersagt.
- Gleiches gilt für Personen, für die ein wirksames Stadionverbot besteht.
4. Verhalten auf der Platzanlage
- Innerhalb der Platzanlage hat sich jeder Besucher so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird. Den Anordnungen aller bevollmächtigen Einsatzkräfte ist Folge zu leisten.
- Alle Ein- und Ausgänge sind freizuhalten.
- Auf Anweisung der Polizei oder des Ordnungsdienstes sind die Besucher verpflichtet, andere Plätze als auf ihrer Eintrittskarte vermerkt – auch in anderen Blöcken – einzunehmen.
5. Verbote
Innerhalb der Platzanlage/des Sportplatzes ist das Mitführen von nachstehenden Gegenständen, Substanzen etc. verboten:
- rassistisches, fremdenfeindliches, extremistisches, diskriminierendes, sexistisches sowie rechts- und linksradikales Propagandamaterial.
- Gegenstände, die dazu bestimmt sind u. a. das Gesicht zu verdecken, um damit die Feststellung der Identität einer Person zu verhindern.
- politische und religiöse Gegenstände, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter.
- Fahnen, Transparente, Aufnäher oder Kleidungsstücke zu tragen, deren Aufschrift geeignet ist, Dritte aufgrund ihrer Hautfarbe, Religion oder sexuellen Orientierung zu diffamieren oder deren Aufschrift Symbole verfassungsfeindlicher Organisationen zeigen.
- alkoholische Getränke aller Art sowie Flaschen, Becher, Krüge und Dosen aus Hartem oder zerbrechlichem, zersplitterndem Material.
- Feuerwerkskörper, Schwarzpulver, Leuchtkugeln und sonstige Pyrotechnik
Des Weiteren wird untersagt:
- das Spielfeld zu betreten
- in Umkleide-, Sanitär- und Gaststättenräumen zu rauchen
- ohne Erlaubnis Waren zu verkaufen, Drucksachen zu verteilen und Sammlungen durchzuführen.
- außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten und durch Wegwerfen von Sachen und Gegenständen die Anlage zu verunreinigen.
- während der Veranstaltung Trillerpfeifen zu benutzen.
- Laserpointer zu benutzen,
- Bereiche, die nicht für Besucher zugelassen sind, zu betreten und Einrichtungen wie Zäune, Fassaden, Mauern, Umfriedung der Spielfläche, Absperrungen, Bäume, Masten etc. zu besteigen oder zu übersteigen.
- mit Gegenständen aller Art zu werfen.
- bauliche Einrichtungen/Anlagen zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben.
- das Befahren der Anlage mit Kfz und Fahrrädern (ausgenommen Rettungs- und Einsatzfahrzeuge, Rollstühle).
6. Haftung
- Das Betreten und Benutzen der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen und Sachschäden wird nicht gehaftet.
- Unfälle oder Schäden sind unverzüglich dem Eigentümer der Anlage zu melden.
- Für fahrlässige und vorsätzliche Störungen haftet der Verursacher.
7. Zuwiderhandlungen
- Personen, denen der Zutritt oder Aufenthalt wegen Verstößen nach den vorgenannten Festlegungen verweigert wird, verlieren ein evtl. bestehendes Recht auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes sowie aller sonstigen Schadensersatzansprüche.
- Besteht der Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer sonstigen Ordnungswidrigkeit, kann Anzeige erstattet werden.
- Verbotenerweise mitgeführte Sachen werden sichergestellt und, soweit sie für ein der strafrechtliches Ermittlungsverfahren nicht mehr benötigt werden, nach Wegfall Gründe für die Sicherstellung zurückgegeben.
- Bei Verstößen gegen die Stadionordnung kann ein Stadionverbot verhängt werden.
- Die Rechte des Hausrechts bleiben unberührt.


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